für mittelständische Unternehmen, Geschäftskunden & Privatleute
Herzlich willkommen bei den Rechtsanwälten Andreas Schmidt & Carsten Mahnke.
Auf den folgenden Seiten bekommen Sie einen Einblick in unser Tätigkeitsfeld und Informationen rund um unsere Anwalts- und Notars-Kanzlei. Zu unserer Mandantschaft gehören neben Privatpersonen insbesondere Geschäftsleute und mittelständische Unternehmen. Wir vertreten unsere Mandanten in den relevanten Bereichen des Zivil- und Wirtschaftsrechts, bei denen besonders das Handels-, Gesellschafts-, Immobilien-, Familien-, Erb-, Verkehrs- und Arbeitsrecht zu nennen sind. Weiter vertreten wir im Straf-, Strafverfahrens- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im Verwaltungsrecht. Das Vertrauen unserer Mandanten liegt für uns an erster Stelle, wir betreuen Sie ganzheitlich und mit viel persönlichem Engagement und Durchsetzungsvermögen.
Gegründet wurde unsere Kanzlei 1996, nachdem beide Partner aufgrund ihrer Erfahrungen in anderen Kanzleien glaubten, die nachstehende Philosophie unserer anwaltlichen Tätigkeit in einer eigenen und eigenständigen Kanzlei besser verwirklichen zu können.
Grundlage unseres Berufsverständnisses ist das Vertrauen unserer Mandantschaft in die fachliche Kompetenz und die Person des jeweiligen Anwalts. Hierbei ist die ständige Fort- und Weiterbildung sowohl der Rechtsanwälte als auch des Mitarbeiterteams in allen angebotenen Rechtsgebieten ebenso selbstverständlich wie die Einbringung persönlichen Engagements und Durchsetzungsvermögens bei der Beratung und Vertretung.